[Erasmus+] Auslandsaufenthalt – Ummelden, abmelden… wie jetzt?
Dieser Artikel meiner kleinen Erasmus-Serie betrifft nicht nur Austauschstudenten, sondern jeden, der eine längere Reise plant. Denn wie ist es eigentlich, wenn man für längere Zeit im Ausland ist? Muss man sich ummelden, abmelden oder vielleicht gar nichts tun? Ich war heute beim Amt und habe die wichtigsten Punkte aufgelistet.
Noch zwei Tage bis zur Abfahrt nach Lettland und ich stecke mitten in den Vorbereitungen. Ein Großteil meiner Sachen ist bereits eingelagert und als wäre der Umzug nicht bereits genug Arbeit, diese Woche erfuhr ich, dass sich das deutsche Meldegesetz im November 2015 geändert hat. In Deutschland gibt es eine Pflicht zur An- und Abmeldung bei einer Meldebehörde (genauere Infos sind im Bundesmeldegesetz). Je nach Einzelfall muss man sich nun ummelden, abmelden oder hat Glück und muss gar nichts tun, wenn man für längere Zeit ins Ausland geht.
Abmelden
Ausschlaggebend für den jeweiligen Prozess ist die Aufenthaltsdauer im Ausland. Ist diese mehr als sechs Monate muss man sich in Deutschland abmelden. Die Abmeldung hat übrigens gar nichts damit zu tun, ob man noch eine Wohnung in Deutschland gemietet hat, da es um den Aufenthaltsort der jeweiligen Person geht. Das bedeutet, dass dies vor allem auch Leute betrifft, die ihre Wohnung zwischenvermieten.
Wer übrigens mehrere Wohnsitze hat, muss sich nur beim Hauptsitz anmelden und nicht alle Ämter aufsuchen. Auch wer keine Zeit zum Abmelden hat, bekommt Hilfe. Es ist nämlich möglich jemandem eine Vollmacht zum Abmelden auszustellen. In diesem Fall muss die Person aber den Originalausweis oder -pass bekommen, sonst ist keine Abmeldung möglich.
Achtung: Die Anmeldung hat Auswirkungen auf bestehende Arbeitsverhältnisse. Dem Arbeitgeber wird der Zugang zur Lohnsteuerauskunft gesperrt und man rutscht automatisch auf Stufe VI und wird voll besteuert. Daher sollte man sich auf jeden Fall mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen.
Ummelden
Zieht man aus seiner dauerhaften Wohnung ganz aus (Kündigung, keine Zwischenvermietung) und bringt seine Sachen woanders hin, so könnte man sich auch ummelden. Das neue Meldegesetz schreibt vor, dass man bei einer Ummeldung (oder Neuanmeldung) ein Zusatzformular vom Wohnungsgeber benötigt. Dieses bescheinigt, dass der Mieter auch tatsächlich eingezogen ist und soll Scheinanmeldungen vorbeugen. Viele Gelder für Städte werden durch die Bewohneranzahl bestimmt, daher ist es sehr wichtig, dass die Melderegister so aktuell wie möglich sind. Einen guten Ratschlag für den Ummeldenfall gibt es also nicht. Ich würde sagen, dass das jeder selbst entscheiden muss.
Gar nichts tun
Wer unter sechs Monaten ins Ausland geht und seine Wohnung nicht aufgibt (Zwischenmiete oder Leerstand), muss gar nichts tun. Na ja, jedenfalls nicht beim Amt.
Fazit
Natürlich bin ich hier keine Rechtsberatung und würde vorschlagen immer selbst beim zuständigen Amt nachzufragen, um unangenehme Überraschungen einzusparen. Allgemein wichtig ist, ob man die Wohnung ganz aufgibt und wie lange genau man im Ausland ist.
Keine Panik!
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Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind keine Rechtsberatung, sondern stellen meine persönlichen Erfahrungen da. Im Zweifelsfall sollte man sich immer bei der zuständigen Meldebehörde erkundigen!
hallo, wie verhält es sich denn, wenn ein Ausländer, z.Bsp aus der USA, hier für ein halbes Jahr nach DL kommt , zur Zwischemiete wohnt..und nach 6 Monaten wieder in seine Heimat, USA geht. Der Mieter hat sich übrigens hier angemeldet für die Zeit. Nun verhält es sich so, dass Hauptmieter wieder gern an einen Zwischenmieter untervermieten möchte, und die Anmeldung von der anderen Person noch aktiv ist, weil er sich nicht abgemeldet hat ? danke
Wie meldet sich die Person aus den USA denn ab ? Übrigens ist die Person schon wieder in den USA , hat sich versucht abzumelden, per Internet, hat aber niemals eine Antwort bekommen. Muss der Hauptmieter nun bange haben, wenn sich noch eine Person anmeldet, obwohl die Person aus USA immernoch gemeldet ist? danke
Hi Lu,
leider kann ich das nicht sagen und würde an dieser Stelle auf die Meldebhörde der jeweiligen Stadt verweisen. Dort bekommt man die passenden Infos dazu und kann sicher auch weitergeben, wenn sich ein Mieter eigentlich abgemeldet haben sollte.
Grüße,
Alise